Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Sasha

§ 1 Geltungsbereich-Vertragsgegenstand

Die AGBs der Hundeschule gelten für die Teilnahme an allen von ihr angebotenen Trainingsmaßnahmen und Hundekurse (nachfolgend Veranstaltungen genannt) für Hund und Teilnehmer nach Maßgabe des zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen. Ein Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wird, ist nicht geschuldet.

§ 2 Teilnahmevoraussetzung

An den Angeboten der Hundeschule dürfen nur Hunde teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung verfügen.

Auch muss für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

Auf Verlangen der Hundeschule hat der Teilnehmer den Impfpass und die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor dem Beginn einer Veranstaltung die Hundeschule über aktuelle Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes zu informieren. Kranke Hunde sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird.

§ 3 Angebot-Vertragsschluss

Der Vertrag über die Teilnahme an den Veranstaltungen der Hundeschule kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung an den Veranstaltungen der Hundeschule ist das Entgelt für die Teilnahme im Voraus zur Zahlung fällig.

§ 5 Vertragsdauer-Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 6 Haftung für Schäden

Der Teilnehmer hat den Anweisungen der Hundeschule zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten. Ein Ableinen der Hunde oder deren Freilauf während der Veranstaltung bzw. auf dem Übungsplatz darf nur nach Zustimmung der Hundeschule erfolgen.

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm und seinem Hund wären der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten infolge falscher Angaben des Teilnehmers entstehen.

Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers. Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.

Eine Haftung der Hundeschule für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt werden, wird ausgeschlossen.

§ 7 Veranstaltungsort-Termine

Veranstaltungen der Hundeschule finden grundsätzlich auf deren Übungsplatz, Bachhauserwies 30, 82335 Berg statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist.

Veranstaltungen der Hundeschule finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Die Hundeschule behält sich jedoch vor Veranstaltungen wegen Wetterbedingungen abzusagen.

§ 8 Rücktritt des Teilnehmers-Stornierungen

Von einer Veranstaltung kann der Teilnehmer nur bei Ableben des Hundes zurücktreten. Bereits gezahltes Entgelt für die Veranstaltung erhält der Teilnehmer in einem solchen Falle rückerstattet.

Im Falle einer Verhinderung des Hundes an der Teilnahme einer Veranstaltung wegen dessen Erkrankung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Teilnahme auf eine Folgeveranstaltung verschoben werden. Eine Rückerstattung von bereits gezahltem Entgelt ist in diesem Falle ausgeschlossen.

§ 9 Rücktritt des Veranstalters

Die Hundeschule ist berechtigt, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreten.

Das gilt insbesondere im Krankheitsfall des Trainers oder wenn es sich bei der Veranstaltung um einen Kurs handelt und dessen Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

In diesem Falle wird die Veranstaltung nachgeholt. Ansprüche des Teilnehmers hierüber hinaus bestehen gegen die Hundeschule nicht.

Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung der Hundeschule bzw. widersetzt sich den Anweisungen des Trainers, kann der Teilnehmer der Veranstaltung bzw. des Übungsplatzes entschädigungslos verwiesen werden.

§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber der Hundeschule abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 11 Datenschutz

Der Teilnehmer willigt ein, dass die Hundeschule Daten, die sich aus dem Vertrag oder dessen Durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt.

Bild- und Tonaufnahmen, welche die Hundeschule während der Veranstaltungen erstellt, sind Eigentum der Hundeschule. Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule durch den Teilnehmer nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 12 Öffentliche Vorschriften – Tierschutz

Die geltenden Gesetze und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zur Führung und Haltung eines Hundes sind einzuhalten. Insbesondere hat der Teilnehmer seinen Hund artgerecht zu führen.

Die Leinenpflicht und Pflicht zur Kotaufnahme sind vom Teilnehmer zu beachten.

§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl-Gerichtsstand

Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, ist Erfüllungs- und Zahlungsort am Geschäftssitz der Hundeschule.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Hundeschule zuständige Gericht.

Stand August 2020

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